Häufig gestellte Fragen zu OkuStim® und Retinitis pigmentosa
Was ist TES genau? Wie funktioniert OkuStim®? Wer profitiert von der Therapie? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Therapie, das Gerät OkuStim® 2 und die Erkrankung Retinitis pigmentosa.
Fragen zur Erkrankung Retinitis pigmentosa
Verständliche Antworten zu Ursachen, Symptomen, Verlauf und Diagnose von RP.
Retinitis pigmentosa (RP) ist eine erblich bedingte Netzhauterkrankung, bei der die lichtempfindlichen Zellen in der Netzhaut langsam zugrunde gehen. Die Erkrankung verläuft meist schleichend und führt langfristig zu starken Seheinschränkungen.
Durch augenärztliche Untersuchungen wie Gesichtsfeldmessung, ERG (Elektroretinogramm), OCT oder genetische Tests. Die Diagnose wird in spezialisierten Zentren gestellt.
Aktuell nicht. Es gibt jedoch Therapieansätze, wie die TES-Therapie, die den Krankheitsverlauf verlangsamen können.
Fragen zur TES-Therapie
Wie die transkorneale Elektrostimulation wirkt, für wen sie geeignet ist und was zu Nutzen und Sicherheit bekannt ist.
TES steht für transkorneale Elektrostimulation. Dabei werden mittels schwacher Stromimpulse über die Hornhaut Netzhautzellen stimuliert, um deren Funktion zu erhalten.
Patienten setzen sich eine spezielle Elektrode auf das Auge. Der Neurostimulator überträgt für ca. 30 Minuten Stromimpulse. Dies soll den Zellstoffwechsel positiv beeinflussen.
In der Regel einmal wöchentlich für 30 Minuten zu Hause.
Ja. Studien zeigen, dass die Methode gut verträglich ist. Nebenwirkungen sind selten und meist harmlos (z. B. Trockenheitsgefühl).1
Fragen zur OkuStim®-Therapie
Anwendung zu Hause, Verordnung, Kosten und Service – alles Wichtige zum OkuStim®-System auf einen Blick.
Es besteht aus einem tragbaren Neurostimulator, einer Halterung und speziellen Elektroden.
Nach Verordnung durch einen Augenarzt erhalten Sie das System bei einer autorisierten Bezugsquelle.
Die Einweisung erfolgt durch medizinische Fachpersonen direkt bei der Bezugsstelle.
Wir haben die wichtigsten Schritte für Sie hier zusammengefasst.
Außerdem können Sie in der Gebrauchsinformation alles im Detail nachlesen.
Aktuell ist die TES-Therapie keine Regelleistung der Krankenkassen. Eine Kostenübernahme ist per Einzelfallantrag möglich.
Ja, bei unseren Anwenderporträts teilen Betroffene ihre Erfahrungen mit OkuStim®.
Zu den Erfahrungsberichten.
Im Bereich Servicematerialien & Downloads stellen wir die Gebrauchsinformation in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
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Faire Bedingungen ohne Sonderrechte: So beantragen Sie Anpassungen und setzen sie pragmatisch um.
15. Juli 2025
EUTB®: Kostenlose Teilhabeberatung
Unabhängig, individuell und nah: Die EUTB® unterstützt Sie – auch beim Kostenübernahmeantrag für die OkuStim®-Therapie.
17. Juni 2025
Erstattung von OkuStim® bei RP rückwirkend
Das LSG Niedersachsen-Bremen wertet drohende Erblindung bei RP als notstandsähnlich und verpflichtet eine Krankenkasse zur rückwirkenden Erstattung der OkuStim®-Therapie.


