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Bezugsquellen für die OkuStim®-Therapie

Sie möchten wissen, wo Sie die OkuStim®-Therapie erhalten können? Diese Seite zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte von der Diagnose bis hin zur Anwendung sowie Anlaufstellen für Verordnung, Geräteausgabe und Therapieeinweisung.

OkuStim® 2 – Nahaufnahme des Geräts am Auge

Augenärzte und Kliniken als erste Anlaufstelle

Die Therapie mit OkuStim® ist verschreibungspflichtig. Eine qualifizierte Diagnose erhalten Sie bei Augenärzten oder in spezialisierten Netzhautkliniken. Voraussetzung ist eine RP-Diagnose, für die TES als geeignete Therapieform empfohlen wird. Dort erhalten Sie auch eine fachkundige Einweisung und Hilfestellung zur Anwendung.

OkuStim® 2 – Produktverpackung

Interaktive Suche nutzen

Viele Fachstellen unterstützen Sie beim Start der Therapie sowie bei organisatorischen Fragen wie dem Erstattungsantrag.

Mit unserem digitalen Verzeichnis finden Sie geeignete Bezugsquellen nach Postleitzahl oder Land sortiert.

Damit wir Sie besser mit der OkuStim®-Therapie versorgen können, arbeiten wir stets daran, unsere Zusammenarbeit mit Augenkliniken, Optikern und Händlern weiterzuentwickeln. Sollte sich in Ihrer Region kein Ansprechpartner finden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne.

Die OkuStim® Therapie wurde für Patienten mit degenerativen Netzhauterkrankungen wie Retinitis pigmentosa entwickelt. Sie können damit ein Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Kern der Therapie ist das OkuStim®-System, mit dem Sie selbstständig und zu Hause Ihre Netzhaut mit schwachen elektrischen Strömen stimulieren.