So erhalten Sie die OkuStim®-Therapie
So kommen Sie Schritt für Schritt zur OkuStim®-Therapie – von Diagnose und Verordnung über Einweisung bis zu Kontrollen und Kostenerstattung.
Die OkuStim®-Therapie ist eine bewährte, CE-zertifizierte Behandlung für Menschen mit Retinitis pigmentosa.
Hier zeigen wir Ihnen in klaren Schritten, wie der Weg zur OkuStim®-Therapie in Deutschland typischerweise aussieht: von Diagnose und Indikationsprüfung über Verordnung, Abgabe und Einweisung beim Optiker bis zur Anwendung zu Hause, regelmäßigen Kontrollen und Unterstützung bei der Kostenübernahme.
So wissen Sie jederzeit, wer Sie wann begleitet.
Hinweis für Interessierte außerhalb Deutschlands:
Die Versorgungssituation kann je nach Land variieren. Unser Team unterstützt Sie gerne individuell dabei, den für Sie passenden Weg zur Therapie zu finden.
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1
Diagnose RP / genetische
Netzhautdystrophie Schritt 1: Diagnose RP / genetische Netzhautdystrophie - 2 Indikationsprüfung TES Schritt 2: Indikationsprüfung TES
- 3 Festlegung Stimulationsstärke (max. 950 MA) Schritt 3: Festlegung Stimulationsstärke (max. 950 MA)
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4
Rezept ausstellen (inkl.
Stimulationsstärke) Schritt 4: Rezept ausstellen (inkl. Stimulationsstärke) - 5 Abgabe & Anpassung des Systems beim Optiker Schritt 5: Abgabe & Anpassung des Systems beim Optiker
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6
Anwendungstraining beim
Optiker Schritt 6: Anwendungstraining beim Optiker - 7 Anwendung daheim Schritt 7: Anwendung daheim
- 8 Jährliche Kontrolle & ggf. Anpassung Schritt 8: Jährliche Kontrolle & ggf. Anpassung
Diagnose durch einen Facharzt
Der erste Schritt führt Sie zu einem spezialisierten Augenarzt. Dort erfolgen die Diagnose sowie die Feststellung der Therapiefähigkeit und Ihrer individuellen Toleranzschwelle. So kann beurteilt werden, ob die transkorneale Elektrostimulation (TES) für Sie geeignet ist. Die Therapie kann bei vielen Formen der RP angewendet werden – unabhängig vom Gendefekt.
Ist eine Anwendung sinnvoll, stellt der Augenarzt eine Verordnung aus und trägt darin die für Sie erforderliche individuelle Stimulationsstärke ein.

Gerät bestellen & Einweisung erhalten
Mit der ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an einen Optiker aus dem Okuvision-Partnernetzwerk. Dort erhalten Sie:
- Das OkuStim®-System
- Eine individuelle Anpassung des Geräts
- Eine ausführliche Einweisung in die Anwendung – inklusive einer ersten Übungsstimulation für einen sicheren Umgang zu Hause
Der Optiker gibt die Bestellung an Okuvision weiter; das System wird bereits mit den hinterlegten Stimulationswerten geliefert.
Anwendung starten –
selbstständig & sicher
Die laufende Anwendung erfolgt zu Hause: einmal pro Woche für 30 Minuten. Die Stimulationsparameter werden zuvor individuell eingestellt und auf dem Gerät gespeichert – für eine sichere und zuverlässige Nutzung.
Regelmäßige klinische Kontrollen (alle 6–8 Monate, mindestens einmal jährlich) begleiten die Therapie und stellen sicher, dass die Behandlung stabil und wirksam bleibt.
Kostenerstattungklären
Die OkuStim®-Therapie ist derzeit nicht Bestandteil der gesetzlichen Regelversorgung. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist jedoch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung möglich.
So beantragen Sie die Kostenübernahme
Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Verordnung des behandelnden Augenarztes
- Ärztliche Begründung zur medizinischen Notwendigkeit (Arztbrief)
- Kostenvoranschlag des OkuStim®-Systems (über den Optiker)
Bereits 2017 hat ein Landessozialgericht entschieden, dass auf Grundlage des § 2 Abs. 1a SGB V ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Behandlung mit der transkornealen Elektrostimulation (TES) unter Verwendung des OkuStim®-Systems bestehen kann, wenn sich die Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium befindet und eine Erblindung droht. Hintergrund ist, dass für Retinitis pigmentosa derzeit keine zugelassene medizinische Therapie zur Verfügung steht und die TES-Therapie eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht“ auf eine spürbare positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf bietet (Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 10.11.2017, Az.: L 5 KR 92/17).
Diese Entscheidung wurde im Einzelfall auch durch weitere Urteile bestätigt, zuletzt durch das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 18.06.2019, S 9 KR 1689/18). Mehr erfahren Sie hier.
Tipp: Sie können Ihre behandelnde Praxis um Unterstützung bei der Beantragung bitten. Viele Praxen bieten eine solche Hilfe an, etwa durch Bereitstellung medizinischer Unterlagen oder fachliche Stellungnahmen. Auch Patientenorganisationen wie PRO RETINA Deutschland e. V. stehen Ihnen beratend zur Seite.
Die TES-Therapie mit dem OkuStim®-System ist derzeit noch eine Selbstzahlerleistung. Krankenkassen können jedoch auf Antrag des Patienten im Rahmen einer sogenannten Einzelfallprüfung entscheiden, ob sie die Kosten der Verordnung übernehmen. Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren können sich Betroffene beispielsweise von der Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) unterstützen lassen. Für Mitglieder des DBSV sowie von PRO RETINA, dem DVBS, der DUAG, LMU und dem BEBSK ist die Erstberatung zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Sehbehinderung oder Blindheit kostenfrei (während der Sprechzeiten der rbm, per Post oder Mail). Bei einer weitergehenden rechtlichen Vertretung fallen seit dem 01.01.2023 geringe Gebühren an.
Unterstützung & Kontakt
Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder bei der Vorbereitung Ihres Erstattungsantrags? Wir unterstützen Sie gern.
Kontakt Rechtsberatung:
rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
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